Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sowohl für die ukrainischen Mitbürger, als auch für die Gastfamilien und alle Personen, die sich zum Thema informieren oder auch gerne unterstützend tätig sein möchten.

Beim Bürgerbüro der Gemeinde Reilingen.
Dieses befindet sich im Rathaus in der Hockenheimer Straße 1-3.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Telefon: 06205 9520 

Die Daten der Anmeldung werden nach der Anmeldung an die Ausländerbehörde der Stadt Hockenheim übermittelt.

Bitte bei der Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde immer den Hinweis „Ukrainische  Staatsangehörige“ verwenden.

Bitte mitbringen:

  • Pässe
  • biometrische Passbilder
  • Heiratsurkunde
  • weitere Identifikationspapiere wenn vorhanden (Geburtsurkunde)

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Darüber hinaus gibt es eine Anlaufstelle in Hockenheim

Sie ist zustandig für die Einzelfallbetreueung der Geflüchteten aus der Ukraine.
Auch Wohnungsgeber, Ehrenamtliche, Lehrer, etc. können sich an diese Stelle richten:

Michael Gelb
Leitung Quartier Hockenheim und Region Süd
DRK-Kreisverband Mannheim e. V.
Im Auchtergrund 1
68766 Hockenheim
Tel       0621 32 18-658
Mobil   0152 0182 5359
Michael.Gelb@DRK-Mannheim.de
www.DRK-Mannheim.de

Nein!
Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag gestellt haben, müssen nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Auch im Falle des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht verpflichtet, in einer Unterbringungseinrichtung des Landes, der Stadt- und Landkreise oder den Städten und Gemeinden zu wohnen. Sie können in diesem Fall auch privat, bei Verwandten oder Bekannten unterkommen.

Nein, das ist nicht nötig. Der erforderliche Schutz wird in einem anderen, schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

Für Personen, die in Reilingen wohnhaft sind, ist das Ausländeramt der Stadt Hockenheim zuständig.

Anschrift:
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon: 06205 210
Fax: 06205 212990
Mail: info@hockenheim.de

Hier können Sie online Elektronische Aufenthaltstitel beantragen:
https://www.hockenheim.de/-/181041/vbid1727/mid1

Ja!
Die Familienangehörigen, die von dem EU-Ratsbeschluss umfasst sind, haben unmittelbar einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.

Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung) ausgestellt, die bei der zuständigen Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.

Einzelheiten siehe unter „Bekommen ukrainische Flüchtlinge finanzielle Unterstützung

Nach der Registrierung haben Sie Anrecht auf soziale Leistungen (Unterhalt) und medizinische Versorgung.
Die Leistungen werden vom zuständigen Sozialamt ausgezahlt.
In sozialen und medizinischen Notfällen können Sie bereits vor Ihrer Registrierung Leistungen vom Sozialamt erhalten.

Einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Reilingen bei Ihrer Anmeldung stellen. Bürgerbüro Reilingen: Telefon: 06205 9520

Bedarfsstufen

Bedarfsstufe 1 (alleinstehende oder alleinerziehende) 449,00 Euro

Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) 404,00 Euro

Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt
der Eltern leben) 360,00 Euro

Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17) 376,00 Euro

Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13) 311,00 Euro

Bedarfsstufe 6  (Kinder bis 5) 305,00 Euro

Höhe SGB II SGB XII (inkl. Strom u.Hausrat). Stand: 5.4.2022, Angaben ohne Gewähr!

Um ein Konto zu eröffnen, reicht es nach Auskunft der Bafin wenn ein gültiger ukrainischen Personalausweis oder Reisepass vorliegt.

Hier können Sie sich drei Flyer der Sparkasse zur weiteren Information herunterladen:

Nachtrag der Volksbank Kur- und Rheinpfalz:
Auch sie werden alle Konten (Bestandskonten und Kontoneuanlagen) für Flüchtlinge aus der Ukraine, zunächst befristet bis zum Jahresende, kostenfrei führen

Aktuell wird kein verlässlicher Wechselkurs für die ukrainische Landeswährung gestellt. Daher ist ein Ankauf von ukrainischen Hrywnja durch Banken derzeit nicht möglich.

Aufgrund der Banksituation in der Ukraine selbst ist es teilweise auch nicht möglich, mit ukrainischen Bankkarten Bargeld in Deutschland zu erhalten.

Ja, das wird möglich sein. Eine Erwerbstätigkeit muss aber zuvor von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Reilingen, Telefon 06205 9520 oder an das Ausländeramt der Stadt Hockenheim, Telefon 06205 210.
Anschrift: Rathausstraße 168766 Hockenheim.
Mail: auslaenderamt@hockenheim.de

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auch eine Informationsseite. Diese finden Sie hier

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise nach Deutschland, aber kein Quarantäne– und Anmeldeerfordernis mehr, da die Ukraine ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft ist.

Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Informationen zur Impfung finden Sie in deutscher Sprache hier und in ukrainischer Sprache hier.

Die Kindergartenplätze in Reilingen sind derzeit alle belegt; es bestehen teilweise sogar Wartelisten.

Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Telefon: 06205 9520
Mail: post@reilingen.de

Ja, die geflüchteten Kinder sind berechtigt, wenn sie das möchten, direkt nach ihrer Ankunft eine Schule zu besuchen.

Die Kinder werden von den Schulen aufgenommen und einer Klasse zugeteilt. Das passende Angebot prüft die Schule gemeinsam mit dem zuständigen Schulamt bzw. Regierungspräsidium. In der Regel besuchen Kinder im Grundschulalter die nächstgelegene Grundschule. Bei den weiterführenden Schulen helfen die Schulen und die Schulaufsicht, das passende Angebot in der Nähe zu finden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass pragmatisch, unbürokratisch und im Sinne des geflüchteten Kindes gehandelt wird.

Möglich sind Vorbereitungsklassen (VKL) und das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen der beruflichen Schulen (VABO) falls noch keine ausreichenden Deutsch kenntniss vorhanden sind.

Ferner können geflüchtete Kinder und Jugendliche auch eine Regelklasse besuchen. Darüber entscheidet die Schulleitung.

Freiwillige (Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte, Studierende, ukrainische Lehrkräfte, Lehrkräfte anderer Nationen, Personen mit pädagogischer Vorbildung, Erzieherinnen, etc.), die bei der Beschulung Geflüchteter an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen helfen wollen, können sich in Baden-Württemberg über  einlandesweites Internet-Portal registrieren lassen. 

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit haben, kommen Sie hier direkt auf das Internet-Portal.

Am besten an die Hochschule direkt. Ansprechpartner sind die International Offices der jeweiligen Hochschule. Informationen sind meist direkt auf der Startseite der dortigen Homepage zu finden.

Das Wissenschafts-Ministerium B.-W. wird sicherstellen, dass für Studierende aus der Ukraine sowie Flüchtenden aus der Ukraine, die ein Studium in Baden-Württemberg aufnehmen, keine Belastungen durch Studiengebühren anfallen.

Es wurde eine Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Künstlerinnen und Künstler aus der Ukraine sowie baden-württembergische Kultureinrichtungen wenden können. Die Kontaktstelle soll als erste Anlaufstelle Beratung bieten und Kontakte in Baden-Württemberg vermitteln, perspektivisch sind spartenspezifische Austauschformate geplant, Fortbildungen und Netzwerkarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Telefon: +49 711 2225-200
Mail: kultur-ukraine@ifa.de

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die strengen Einreisebestimmungen vorübergehend gelockert, um die Einreise von geflüchteten Menschen aus der Ukraine mit ihren Haustieren zu erleichtern.

Personen, die mit ihren Haustieren (Hund, Katze, Frettchen) aus der Ukraine geflüchtet sind, werden gebeten, sich an  die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu wenden.

Merkblatt für Tierbhalter (deutsch)

Merkblatt für Tierbhalter (ukrainisch)

Geldspenden

Damit Ihre Geldspende direkt in Reilingen verwendet werden kann, bitten wir, dass Sie den Betrag auf folgendes Konto überweisen:
VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG,
IBAN: DE31 5479 0000 0008 1100 00,
BIC GENODE61SPE
Verwendungszweck: Ukraine

Sachspenden

Der Bedarf an Sachspenden ist einem ständigen Wandel unterzogen.
Bitte informieren Sie sich deshalb bei der Gemeindeverwaltung, wo gerade Bedarfe bestehen, bevor Sie etwas spenden.
Herzlichen Dank!

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie bei der Unterstützung der Opfer des Ukraine-Kriegs mitwirken.

Einzelheiten zu den steuerlichen Maßnahmen finden Sie hier.

Wir haben hier eine Seite erstellt, auf der Sie die wichtigsten Ansprechpartner rund um dieses Thema finden.

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