Das Landratsamt rät, geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die privat untergebracht sind, bei der zuständigen Kommune zu melden
Vor dem Hintergrund der vielen Menschen, die vor dem brutalen Krieg Putins flüchten, hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Vorbereitungen und Maßnahmen zur strukturierten Aufnahme von Flüchtenden getroffen.
Die zu erwartende große Anzahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine wirft natürlich viele Fragen auf. Eine der dringlichsten sind sicherlich die, wo diese Menschen vorläufig untergebracht werden können, wo sie welchen Aufenthaltstitel erhalten und welchen Leistungsbezug sie beantragen können.
Sofern geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Hinwendungsort bei Verwandten oder Bekannten haben, können sich diese regelmäßig bis zu 90 Tage dort visumsfrei aufhalten und unterliegen grundsätzlich keiner Meldepflicht.
Es wird jedoch zu einer Meldung bei der zuständigen Meldebörde, also der jeweiligen Kommune, geraten.
Eine Anmeldung dieses Personenkreises ist nämlich nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil so ein entsprechender Überblick über die geflüchteten Menschen aus der Ukraine möglich ist, die sich tatsächlich im Kreis aufhalten.
Leistungsgewährung & Unterbringung
Das Landratsamt hat im Czernyring 22/12 in Heidelberg (Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis) einen „Service-Point Ukraine“ eingerichtet. Hier können ab sofort, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entsprechende Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgegeben sowie grundsätzliche Fragen zur Leistungsgewährung und Unterbringung besprochen werden. Hierfür stehen zunächst auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung.
Impfungen
Zudem ist ein Mobiles Impfteam montags bis freitags jeweils von 9 bis 15.30 Uhr vor Ort.
Im „Service-Point Ukraine“ sollten in den kommenden Tagen und Wochen vorzugsweise zunächst die Personen vorsprechen, die nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes registriert worden sind und die Gewährung von Leistungen beantragen wollen. Zudem ist die Anlaufstelle bezüglich der ausländerrechtlichen Fragestellungen in erster Linie für geflüchtete Menschen gedacht, für die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständig ist.